In Österreich gab es in dieser Woche ein bemerkenswertes Urteil. Eine Gratiszeitung hatte eine andere verklagt, weil diese Gefälligkeitsartikel nicht als Werbung gekennzeichnet hatte. Der Oberste Gerichtshof entschied: Das musste sie auch nicht. Denn Zeitungsleser hielten alle Artikel für gekauft, gefärbt und manipulativ.
Von Andreas Stopp
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Hören bis: 28.05.2017 18:18
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