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Justizminister Maas zur Vorratsdatenspeicherung: „Die Notwendigkeit kann ich nicht beweisen.“


Bundesjustizminister Heiko Maas hat soeben den heute von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung auf einer Pressekonferenz vorgestellt. Wir waren dabei und haben einen Audio-Mitschnitt (MP3, OGG) und ein Transcript erstellt.

Eine Frage haben wir auch gestellt. Kann der Minister die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung beweisen (was eine Vorraussetzung für Grundrechtseingriffe ist)?

Justizminister Heiko Maas: Die Notwendigkeit kann ich nicht beweisen.

Hier das Transcript:

Heiko Maas: Mit dem Gesetz zur Einführung von Höchstspeicherfristen erhalten die Ermittlungsbehörden ein zusätzliches Instrument zur Aufklärung schwerer Straftaten: Mord, Totschlag, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Kinderpornografie. Und bei dem Gesetz orientieren wir uns streng an den Vorgaben, die uns das Bundesverfassungsgericht und auch der Europäische Gerichtshof gesetzt haben, das heißt sehr kurze Speicherfristen, vier Wochen für Standortdaten, zehn Wochen für Telefoniedaten oder IP-Adressen aus dem Webverkehr. Es wird einen Richtervorbehalt geben und zwar ohne Eilkompetenz der Staatsanwaltschaften, das heißt, nur ein Richter kann den Zugriff auf die Daten erlauben. Berufsgeheimnisträger sind ausgenommen und es gibt ein entsprechendes Verwertungsverbot. Die Daten dürfen bei den Providern nicht zusammen mit den Vertragsdaten gespeichert werden, sondern gesondert auf einem eigenen Server mit besonderen Zugriffssicherheiten, so dass wir insgesamt fest davon überzeugt sind, dass wir auf der einen Seite ein zusätzliches Ermittlungsinstrument schaffen, das die Aufklärung schwerer Straftaten erleichtert, auf der anderen Seite aber die Vorgaben, die uns die Gerichte gesetzt haben, eins zu eins umsetzen. Und deshalb bin ich auch sehr zuversichtlich, dass wenn es eine gerichtliche Überprüfung geben wird, dieses Gesetz diesen Überprüfungen auch standhalten wird.

BMJV: Gibt es Fragen?

Frau Müller: In Ihrer eigenen Partei gibt es relativ viel Skepsis auch, was diesen Gesetzentwurf angeht. Unter anderem wird auch gesagt, man solle das bloß nicht vor der Sommerpause durch den Bundestag peitschen, und so weiter, dass man das Gesetz befristen sollte. Wie stehen Sie denn dazu? Müssen sie nicht ein bischen auf die Bremse treten?

Maas: Also, über ein Gesetz zur Speicherung der Verkehrsdaten wird in Deutschland schon viele, viele Jahre diskutiert. Es gibt sehr, sehr unterschiedliche Auffassungen, auch ganz grundsätzlicher Natur. Wir haben uns orientiert an den Vorgaben, die uns die Gerichte gegeben haben. Das ist der Inhalt dieses Gesetzes. Das haben wir heute im Kabinett beschlossen. Das werden wir jetzt dem Bundestag zuleiten und der weitere Zeitplan wird im Bundestag von den Abgeordneten zu bestimmen sein. Auch die Geschwindigkeit, in der dieses Gesetz beschlossen wird. Allerdings ist, das ist mir wichtig, in diesem Gesetz all das, was die Gerichte definiert haben zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Eingriffsintensität beachtet worden. Deshalb, finde ich, ist für diejenigen, die an einer sachlichen Debatte interessiert sind, das eine gute Grundlage.

Frage: Herr Maas, inwieweit sind Sie denn selber überhaupt von dem Gesetz überzeugt? Weil Sie wollten ja eigentlich gar kein Gesetz?

Maas: Naja, wenn ich nicht davon überzeugt wäre, dann hätte ich gar keins vorgelegt. Wichtig ist für mich, dass die sehr einschneidenden Voraussetzungen, die die Gerichte gesetzt haben, eingehalten werden. Und wenn ich mir anschaue, was mit der Vorratsdatenspeicherung in den letzten Jahren diskutiert worden ist, Speicherfristen von einem halben Jahr, von einem Jahr, kein Straftatenkatalog, ohne Richtervorbehalt, dann hat das, was wir vorgelegt haben, nichts zu tun mit der Vorratsdatenspeicherung, die sich vielleicht einige gewünscht hätten.

Frage: Herr Maas, man möchte ja in ihrer Partei dort das Gesetz noch irgendwie verändern oder nachbessern, zeitlich begrenzen, die einen wollen’s ganz kippen. Wie stehen sie dazu? Gibt es noch Möglichkeiten überhaupt zum Nachbessern?

Maas: Naja, ich habe ein Gesetz vorgelegt, von dem ich der Auffassung bin, dass es unter den Vorgaben, die die Gerichte gegeben haben, nicht nur beschlossen werden sollte, sondern auch einen Mehrwert bringen wird, das heißt auch, mit dazu beitragen wird, die Aufklärung schwerster Straftaten zu ermöglichen. Insofern halte ich das, was wir vorgelegt haben, für sehr, sehr ausgewogen. Das ist eine sehr schmale Gratwanderung auf der einen Seite zur Wahrung der Urteile, die wir haben, auf der anderen Seite aber auch den Ermittlern noch irgendeinen Mehrwert zu bieten. Und das ist die Grundlage, auf der auch beschlossen werden kann.

netzpolitik.org: Herr Maas, Sie haben gerade von einem Mehrwert gesprochen. Grundrechtseingriffe müssen aber nicht nur verhältnismäßig sein, sondern auch notwendig. Die EU-Kommission und die Bundesregierung hatten immer Probleme, eine Notwendigkeit nachzuweisen. Stattdessen steht auch im Gesetzesentwurf, dass es ein „Hilfsmittel“ ist. Sind sie der Überzeugung, dass dieses Instrument notwendig ist? In den vergangenen fünf Jahren ohne Vorratsdatenspeicherung haben wir keinen signifikanten Unterschied in der Aufklärung von Verbrechen, auch im Internet, feststellen können, wie das Max-Planck-Institut belegt hat. Können sie die Notwendigkeit beweisen?

Maas: Die Notwendigkeit kann ich nicht beweisen. Weil das Gesetz gibt es ja noch gar nicht. Wir wollen die Grundlage dafür schaffen, dass die Aufklärung schwerer Straftaten ermöglicht wird. Nach all den Gesprächen, die wir geführt haben, auch mit den Ermittlungsbehörden, hat es in der Vergangenheit viele Fälle gegeben, auf denen aufgrund vom Nichtvorhandensein von Daten, weil sie nicht gespeichert waren, Straftaten auch nicht aufgeklärt werden können. Es ist nicht so, dass mit der Einführung von Höchstspeicherfristen in Zukunft alle Straftaten aufgeklärt werden können. Es ist ein Instrument unter vielen, das die Ermittlungsbehörden haben und es wird in Fällen helfen, es wird aber auch Fälle geben, in denen dieses Instrument nicht hilft. Allerdings, wenn man sich anschaut, dass wir einen Straftatenkatalog definiert haben, der wirklich schwere Straftaten vorgibt, nur dazu dürfen auf die Daten zugegriffen werden, glaube ich, dass das ein Beitrag dazu sein wird, dass Straftaten in Zukunft aufgeklärt werden, die bisher nicht aufgeklärt werden konnten.

Deutsche Welle: Herr Maas, Sie haben auf die Vorgaben der Gerichte verwiesen, Bundesverfassungsgericht und letztens der EuGH. Das Bundesverfassungsgerichts-Urteil ist fünf Jahre her, noch Jahre danach sind sie dagegen gewiesen. Warum dann dieser Sinneswandel? Das ist mir immer noch nicht klar.

Maas: Entschuldigung, ich habe den Schluss akustisch nicht verstanden.

Deutsche Welle: Warum dieser Sinneswandel, obwohl die Vorgaben – ich nehme jetzt mal nur das Bundesverfassungsgericht – ja schon fünf Jahre alt sind. Vor dem Hintergrund hätten sie ja schon vor fünf Jahren – unter Berücksuchtigugng der Vorgaben – dafür sein können. Sie sind aber erst seit kurzer Zeit dafür.

Maas: Im Hinblick auf die fünf Jahre bin ich auch noch nicht so lange der zuständige Minister. Also, insofern, was vor dem Dezember 2013 geschehen ist, müssen Sie Andere fragen. Das Thema ist politisch außerordentlich umstritten. Es ist für viele auch ein Symbolthema zum Datenschutz. Da braucht man sich gar nichts vorzumachen. Allerdings muss man auch dazu sagen, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofes erst im April 2014 vorgelegt worden ist. Das heißt, das ist so alt noch nicht. Das war immer das, worauf ich hingewiesen habe: Wenn es ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes gibt, unabhängig davon, wie es ausfällt, muss das in die weitere Beschlussfassung Eingang finden. Das haben wir jetzt auch. Ansonsten hätten wir nicht den großen Bereich der E-Mail-Kommunikation komplett ausgenommen aus dem Anwendungsbereich dieses Gesetzes. Und deshalb, glaube ich, war es richtig, zu warten, bis wir alle Urteile zu diesem Thema dann vorliegen haben, um dann ein sehr ausgewogenes Gesetz vorzulegen, das auch einer erneuten Befassung durch die Gerichte standhalten wird.


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 May 27, 2015  n/a