Wir sprechen von „Leihmutterschaft“, wenn eine Frau das Kind einer anderen austrägt. Sie „verleiht“ sozusagen ihre Gebärmutter für die Dauer einer Schwangerschaft. In Deutschland ist Leihmutterschaft verboten.
Wir sprechen von „Leihmutterschaft“, wenn eine Frau das Kind einer anderen austrägt. Sie „verleiht“ sozusagen ihre Gebärmutter für die Dauer einer Schwangerschaft. Ungefähr seit den 1970er Jahren ist das möglich aufgrund von Quantensprüngen in der Reproduktionstechnologie. In Deutschland ist Leihmutterschaft verboten, andere Länder wie etwa Indien oder die USA handhaben das anders.
In dieser Sendung geht es um die Frage, ob die alte feministische Parole, „Mein Bauch gehört mir“, auch in Sachen Leihmutterschaft anzuwenden ist. Ist es eine freiheitliche Entscheidung, die Gebärmutter zu vermieten? Oder ist es die letzte Hoffnung von Frauen, die angesichts von Elend und Armut ihre Körper für ein kleines Salär zur Verfügung stellen? Ja, sogar den Tod in Kauf nimmt – Dr. Sheela Saravanan hat in ihrer Forschung in Indien durchaus von Frauen gehört, die während der Leihmutterschaft sterben. Was ist, wenn eine Frau das Kind trotz vorheriger Abmachung nicht „abgeben“ möchte? Und schließlich, wer ist die Mutter eines Kindes, das über Leihmutterschaft und anonyme Eizellenspende im Reagenzglas entstanden ist? Wie wichtig es ist, dass Eltern ihren Kindern die Geschichte ihrer Herkunft erzählen können, davon spricht die Familientherapeutin Petra Thorn. Viele Fragen drängen sich auf, wenn über Leihmutterschaft nachgedacht wird. Barbara Streidl macht sich in dieser Sendung auf die Suche nach Antworten.
Infos und Hintergründe:
Sprecherinnen und Sprecher:
Alexandra Martini, Katrin Rönicke, Henry Singleton
Produktion:
Barbara Streidl mit Verwendung von Musik von bensound.com und Geräuschen von freesound.org
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