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Rechtsrockkonzerte nehmen zu


Die Zahl rechtsextremer Konzerte steigt auch in Schleswig-Holstein bedrohlich an. Während es im Jahr 2016 drei Rechtsrock-Konzerte im Land gab, waren es 2017 schon zehn, die bei Polizei und Verfassungsschutz registriert wurden. Auf eine von Tobias von Pein eingebrachte Kleine Anfrage wurde jetzt bekannt, dass es im Land neue Orte gibt, in denen Rechtsrockkonzerte stattfinden.

Am 4.8. fand in der Ostseestrandbar „Na’bitte“ in Dahme ein öffentlich beworbenes Neonazikonzert statt. Die Mitglieder der Band sind allesamt bekannte Neonazis, die auch in anderen Rechtsrock-Bands spielen. Die Band «Gehasst-Verdammt-Vergöttert» versucht sich in sozialen Medien als unpolitisch darzustellen, um dadurch ein größtmögliches Publikum zu erreichen. Für ihre Auftritte greifen sie dennoch gerne auf ihr Neonazinetzwerk zurück.

Die politische Ausrichtung von «Gehasst-Verdammt-Vergöttert» präsentiert sich auf der Bühne mit dem Zahlencode „28“, was für «Blood & Honour» steht. Neben der Bandbesetzung war auch das Publikum des Konzerts an der Ostsee deutlich neonazistisch geprägt. Unter den Gästen befanden sich neben diversen, lokalen Akteuren der extremen Rechten auch Mitglieder von «Combat 18».

Die Lübecker Nachrichten berichteten am 21.11., dass in Dahme die Band „Kategorie C“ ausgerechnet am 27. Januar vor 60 Zuhörern aufgetreten sei. Der 27. Januar ist der Jahrestag der KZ-Befreiung in Auschwitz und der nationale Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus.

Tobias von Pein ist sich sicher:

„Konzerte und Kampfsportveranstaltungen sowie der dort verkaufte Merchandise sind wichtige Einnahmequellen für die Szene und so kann ein vehementeres Vorgehen diese Strukturen auch finanziell hart treffen.“

Er ist der Auffassung, dass solche Konzerte und Liederabende stärker ins Licht der Öffentlichkeit gerückt werden müssen:

„Wenn schon bei dem einen Konzert, über das man exemplarisch informiert, derart bekannte Bands auftreten, würde mich auch interessieren, mit was für einer Qualität wir es insgesamt zu tun haben in Schleswig-Holstein. Die Landesregierung darf sich nicht hinter Geheimhaltungspflichten verstecken, sondern muss den Beteiligten aufzeigen, dass sie mitnichten im Dunkeln agieren können ohne Strafverfolgung fürchten zu müssen. Bis zu 170 Zuhörer sind keine Kleinigkeit, das ist vielmehr erschreckend.“

Außerdem geht aus einer anderen Anfrage der SPD aus dem November hervor, dass am 23. April 2018 ein 24-jähriger Afghane in Itzehoe zusammengeschlagen wurde. Es wird bzw. wurde nach § 224 Gefährliche Körperverletzung ermittelt. Die Tat fällt in den Bereich der „Politisch motivierten Kriminalität“ von rechts.



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 November 23, 2018  2m