Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber dazu verurteilt, das Personenstandsgesetz so abzuändern, daß für die Geschlechtsbestimmung jedes Neugeborenen künftig ein Gentest nötig wird. Wenn ein Kind nicht den euploiden Gonosomensatz XX-46 oder XY-46 aufweist, ist der Arzt verpflichtet, statt Mädchen oder Junge ein drittes Geschlecht einzutragen. Dabei sind fast alle nicht-euploiden Menschen im Genotyp und im Phänotyp eindeutig Frauen oder Männer. Dem Gericht ist entgangen, daß der Kläger gar nicht zu diesen Menschen, sondern zu einer winzigen Minderheit mit X0-XY-Mosaik gehört.