Der HVD Niedersachsen zieht seine Mitgliedsbeiträge ab 2019 als Verbandsteuer ein. Dadurch erspart er seinen Mitgliedern das “besondere Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe”. Darüber hinaus zeigt er, dass die Kirchen- und Verbandsteuer auch verfassungskonform gehandhabt werden kann: nämlich ohne den Staat und die Arbeitgeber in Anspruch zu nehmen.