Aufnahmen des Terroranschlags auf das New Yorker World Trade Centers haben sich in das kollektive Gedächtnis gebrannt. Mit einer neuen Verordnung will die EU nun die Verbreitung "terroristischer Inhalte" im Internet unterbinden. CC-BY-ND 2.0 Semo Times
Die EU macht Ernst mit der Plattformregulierung: Die Anti-Terrorpropaganda-Verordnung kommt und manche sagen, sie sei eine Art Copyright-Richtlinie auf Steroiden. Aber worum geht es bei der „Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte“, mit der die EU Radikalisierung im Internet verhindern möchte, eigentlich?
Das besprechen wir in einer neuen Folge NPP mit Elisabeth Niekrenz. Die Juristin ist seit Anfang des Jahres politische Referentin bei der Digitalen Gesellschaft und warnt vor der Verordnung. Diese könne instrumentalisiert und zu einem „Export von Meinungsfreiheitsbeschränkungen“ genutzt werden. Selbst ohne böse Absicht kann die hochgradig politische Definitionsfrage, was eigentlich „terroristische Inhalte“ sind und wie sie erkannt und bekämpft werden, gravierende Auswirkungen auf die digitale Öffentlichkeit haben.
Ein Podcast über Plattformen, Definitionsmacht und Meinungsfreiheit.
Hintergrund: Was auf dem Spiel stehtDer im Herbst vorgestellte Verordnungsentwurf der EU-Kommission zielt darauf ab, mutmaßlich terroristische Inhalte aus dem Netz zu entfernen. Dies soll die Radikalisierung von Nutzern eindämmen und in einem weiteren Schritt dazu führen, dass weniger Terroranschläge verübt werden, führte jüngst die Justizkommissarin Věra Jourová gegenüber netzpolitik.org aus.
Umsetzen will die Kommission das mit einer engmaschigen Zensurinfrastruktur, die für alle in Europa tätigen Online-Dienste gelten soll. Innerhalb von nur einer Stunde müssten sie auf einen Hinweis von Behörden reagieren und mutmaßlich terroristische Inhalte auf ihren Plattformen sperren oder löschen.
Zudem sieht ihr Gesetzesentwurf „proaktive Maßnahmen“ vor, also Uploadfilter, mit denen die Anbieter solche Inhalte direkt nach dem Hochladen erkennen, einschätzen und gegebenenfalls entfernen sollen. Im Falle von Verstößen kann der Einsatz von Uploadfiltern angeordnet werden, hohe Geldstrafen sollen für Abschreckung sorgen.
Während die EU-Mitgliedstaaten den Vorschlag der Kommission in Rekordzeit und inhaltlich fast deckungsgleich angenommen haben, legte das Parlament erst vor wenigen Tagen seine Position fest. Dabei gelang es den Abgeordneten zwar nach zähen Verhandlungen, besonders gefährliche Bestimmungen wie die Uploadfilter oder grenzüberschreitende Löschanordnungen aus dem Entwurf zu werfen. Auf Drängen der Konservativen blieb jedoch die einstündige Frist enthalten. Wir besprechen, was das bedeutet und wie es mit dem Gesetzesvorhaben weitergeht.
NPP172 zur Anti-Terrorpropaganda-Verordnung der EU:
https://netzpolitik.org/wp-upload/2019/04/NPP172-Was-heißt-hier-eigentlich-Terrorpropagandamp3.mp3
Hier ist der Link zum Download von NPP172 zur EU-Anti-Terrorpropaganda-Verordnung als mp3-Datei.
Alternativ bieten wir NPP172 zur EU-Anti-Terrorpropaganda-Verordnung auch als ogg-Datei zum Download.
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