Thema heute:
Sicher unterwegs mit Reisemobil und Wohnwagen: Auf die richtige Vorbereitung kommt es an
Foto: Knaus Tabbert GmbH
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Gefahrenquellen kennen
Bei älteren Reisemobilen sind Defekte an der Licht-, Brems- und Abgasanlage sowie den Reifen die am häufigsten vorkommenden Mängel. Oft sind sie mit Reinforced-Reifen (verstärkte Flanken) oder C-Reifen (verstärkte Lauffläche) ausgerüstet. Wichtig dabei: Die Bereifung muss einheitlich sein. Außerdem brauchen diese Commercial-Reifen einen höheren Luftdruck, sonst können sie im Extremfall platzen. Reisemobilisten sollten den Reifenfülldruck also auf jeden Fall regelmäßig kontrollieren und gegebenenfalls gemäß den Angaben in der Bedienungsanleitung korrigieren.
Zu den häufigsten Mängeln bei Wohnwagen älterer Baujahre zählen Defekte an den Bremsen und beim Licht. Hinzu kommen oft Probleme an Deichsel, Stützrad, Abreißseil oder Zugkugelkupplung, marode Leitungen und Korrosionsschäden. Im Vergleich zu Reisemobilen werden Caravans in der Regel weniger häufig bewegt. Lange Standzeiten, gerade bei Dauercampern, verursachen auch entsprechende Standschäden.
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HU-Intervalle einhalten
Je nach Gewichtsklasse gelten bei Reisemobilen unterschiedliche Fristen für die Hauptuntersuchung. Unser Tipp: Rechtzeitig einen Blick auf die Plakette auf dem hinteren Nummernschild oder in die Zulassungsbescheinigung werfen, um böse Überraschungen zu vermeiden. Reisemobile bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht müssen erstmals nach drei Jahren zur HU, dann alle zwei Jahre. In der Gewichtsklasse über 3,5 bis 7,5 Tonnen ist alle zwei Jahre eine HU fällig, ab dem sechsten Jahr nach Erstzulassung eine jährliche Prüfung. In der Gewichtsklasse über 7,5 Tonnen ist eine jährliche HU Pflicht.
Gasprüfung nicht vergessen
Bei Reisemobilen und Wohnwagen muss die Gasanlage alle zwei Jahre geprüft werden. Wichtig: Sind Wohn- und Fahrgastraum bei einem Reisemobil nicht durch eine Trennwand voneinander abgeteilt, verweigert der Prüfer ohne gültige Prüfbescheinigung die HU. Gasflaschen und Entlüftungsöffnungen müssen frei zugänglich sein. Die Flaschen selbst dürfen maximal zehn Jahre alt sein. Bei der Gasprüfung werden außerdem die Anschlüsse, Druckregler und Leitungen im Innenraum unter die Lupe genommen. Wichtig: Ohne gültige Gas-Prüfbescheinigung zahlt die Versicherung bei Brandschäden nicht!
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