Verkehrsrecht Nürnberg - Erfolgreich bei der Schadensregulierung

Wie Schadensersatzansprüche gegen die Haftpflichtversicherung nach einem Verkehrsunfall durchgesetzt werden können. Der Podcast bietet Regulierungstipps und gibt Hilfestellung bei der Schadensregulierung mit der Haftpflichtversicherung.

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VRN007 - Wie Sie die Wertminderung bei der Versicherung durchsetzen


Die Wertminderung entwickelt sich bei der Schadensregulierung immer öfter zu einem Streitpunkt. Die Versicherungen wollen wenig oder am liebsten gar nichts bezahlten. Sie als Unfallgeschädigter sind aber daran interessiert, dass Sie die finanziellen Einbußen, die Ihnen wegen des Unfall ins Haus stehen könnten, ersetzt bekommen. 
Warum gibt es eine Wertminderung? Auch bei einer ordnungsgemäß durchgeführten Reparatur müssen Sie im Falle eines Verkaufs Ihres Fahrzeugs den Käufer darauf hinweisen, dass Sie mit dem Wagen einen Unfall hatten. Nachdem trotz ordentlicher Reparatur das Risiko versteckter Mängel besteht, die bei der Reparatur nicht entdeckt und deswegen nicht beseitigt wurden, sollen Sie von der Haftpflichtversicherung als Ausgleich eine Wertminderung erhalten.
Die Höhe des Schadens und der Umfang der durchgeführten Reparatur wirken sich beim Verkauf des Fahrzeugs auf den Preis aus, den Sie für Ihr Auto aushandeln können. Dass ein potentieller Käufer versuchen wird, den Preis so weit wie möglich herunter zu handeln, je umfangreicher der Unfallschaden ist, ist logisch. Für diesen finanziellen Nachteil sollen sie durch die Wertminderung entschädigt werden. D.h. der von Ihnen beauftragte Kfz Sachverständige muss, wenn er das Gutachten erstellt, einkalkulieren, um welchen Betrag sich der Verkaufspreis verringern wird.
Wie ermittelt sich die Wertminderung? Hierfür gibt es zahlreiche Berechnungsmethoden, die zu ganz unterschiedlichen Beträgen führen. Bisher hat sich keine der verschiedenen Modelle als DIE Berechnungsmethode für die Wertminderung durchgesetzt. Es ist tatsächlich möglich, dass die eine Methode zu einer relativ hohen Wertminderung kommt, während ein anderes Berechnungsmodell keine Wertminderung ergibt. Deshalb führt eine Berechnung durch die Versicherung zu einem ganz anderen Ergebnis, als die Kalkulation Ihres Sachverständigen.
Die Gerichte greifen meistens auf die Tabelle von Ruhkopf/Sahm zurück. Hier werden für die Berechnung des merkantilen Minderwertes das Alter und die Schadenshöhe des Fahrzeugs herangezogen sowie der Zeitwert des Wagens. Die jeweiligen Werte werden dann nochmals prozentual zueinander ins Verhältnis gesetzt.
Besteht auch Anspruch auf Wertminderung bei einer vollständigen Reparatur? Immer öfter wird die Erstattung der Wertminderung durch die Haftpflichtversicherungen mit dem Argument verweigert, dass bei einer sach- und fachgerechten Reparatur des Schadens keine versteckten Mängel verbleiben und deswegen kein Anspruch auf eine Wertminderung bestehen würde. Es ist zwar richtig, dass bei den heutigen Reparaturmethoden die Gefahr nicht entdeckter und nicht reparierte Schäden immer geringer wird.
Allerdings verbleibt dem Fahrzeug der Malus, dass es sich um einen Unfallschaden handelt und Sie das offenbaren müssen. Sobald Sie das gegenüber einem Kaufinteressenten preisgegeben müssen, ist ein niedrigerer Preis vorprogrammiert. Der Käufer wird versucht, den Preis zu drücken. Unabhängig davon, ob der Schaden vollständig und restlos beseitigt wurde. Gerade deswegen haben Sie auch bei vollständiger Reparatur Anspruch auf die Wertminderung.

Wie kommen Sie zu Ihrer Wertminderung?

  1. Sie benötigen ein Gutachten
Sie müssen den Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug durch einen Kfz-Sachverständigen besichtigen und bewerten lassen. Ein Kostenvoranschlag hilft hier nicht weiter, da dieser keinerlei Angaben zu einer möglichen Wertminderung macht.
Beauftragen Sie  unbedingt einen Gutachter Ihrer Wahl und lassen sich nicht von der Versicherung des Unfallverursachers einen Gutachter vorgeben. Ihr Gutachter handelt neutral und in Ihrem Interesse. Der Gutachter der Versicherung dagegen besichtigt den Schaden durch die Brille des Haftpflichtversicherers und versucht nach Möglichkeit den Schaden möglichst gering zu halten. Es kann also durchaus sein, dass der Versicherungsgutachter eine Berechnungsmethode zu Grunde legt, die eine Wertminderung ausschließt.

Im Gegensatz dazu wird Ihr Gutachter üblicherweise die gängigsten Berechnungsmethoden anwenden und dann aus den jeweiligen Ergebnissen einen Mittelwert bilden.


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  1. Reichen Sie das Gutachten bei der Versicherung ein
Wenn Sie das Gutachten erhalten haben, schicken Sie es zur Versicherung des Unfallverursachers und machen neben den Reparaturkosten und Gutachterkosten auch die Wertminderung bei der Versicherung geltend. Fordern Sie die Versicherung auf, innerhalb einer Frist Ihren Schaden zu erstatten.
  1. Im Fall eines wirtschaftlichen Totalschadens haben Sie Anspruch auf Wertminderung nur, wenn Sie den Schaden reparieren lassen
Welche Beträge stehen im Gutachten? Sind im Gutachten neben den Reparaturkosten und der Wertminderung auch der Wiederbeschaffungswert und ein Restwert genannt, müssen Sie schauen, ob der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes eine kleinere Summe ergibt, als die Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer. Sollte dies der Fall sein, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.
Im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens haben Sie keinen Anspruch auf die Wertminderung solange Sie den Schaden nicht reparieren lassen. Hat der Gutachter des Fahrzeug zur Reparatur freigegeben, muss Ihnen die Versicherung die Wertminderung erstatten, sobald die Reparatur durchgeführt wurde.


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 September 20, 2016  10m