Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. Rechtsanwalt Thomas Kinschewski stellt jede Woche das interessanteste in Kurzform vor.
Wer im Internet einkauft, kann die meisten Dinge problemlos zurückschicken. Allerdings gibt es Ausnahmen für Hygieneartikel. Der BGH hat nun entschieden, dass Matratzen mit geöffneter Schutzfolie nicht dazu gehören.