Wer seine Organe nach dem Tod nicht spenden will, muss dies ausdrücklich festhalten. Dies schlägt der Bundesrat vor. Fehlt ein solcher Widerspruch, hätten aber weiterhin die Angehörigen zu entscheiden. weitere Themen: Bundesanwalt Laubers Wiederwahl gefährdet Ernährungsnotstand in Argentinien ausgerufen Weitere Themen: - Bundesrat will neue Organspende-Regelung