In Deutschland wird derzeit darüber gestritten, ob Mädchen grundsätzlich das Recht eingeräumt werden muss, in Knabenchören zu singen. In Berlin ist eine Mutter vor Gericht damit gescheitert, ihre Tochter in den Knabenchor einzuklagen. Der Leipziger Thomanerchor hatte zumindest ein Vorsingen gestattet. Und der Leiter der Regensburger Domspatzen schließt Mädchen jedenfalls nicht grundsätzlich aus, sagt unser Inforadio-Kolumnist Christopher Kloeble.