In Vorarlberg konstituiert sich der neue Landtag. Das bedeutet: Der Landtagspräsident und die Vizepräsidenten werden gewählt, Landeshauptmann, Landesstatthalter und Regierung angelobt und die Bundesräte bestimmt. Wobei: Gewählt werden der Präsident und seine zwei Stellvertreter nur scheinbar. Das Vorschlagsrecht für den Präsidenten liegt nämlich gesetzlich bei der stärksten Fraktion. Die Stimmen, die dem Vorschlag nicht folgen, sind ungültig. "Der Präsident könnte also auch nur von seiner Fraktion gewählt werden", erklärt Borghild Goldgruber-Reiner im VN-Gespräch. Sie ist seit 2013 Landtagsdirektorin, kennt die Geschäftsordnung und die Landesverfassung also praktisch auswendig. Außerdem erfahren Sie, was es mit der Phrase "aus dem Büro" in vielen Politikartikeln eigentlich auf sich hat.