Die Stadt Dortmund verstößt mit ihrem Onlineauftritt gegen das Gebot der Staatsferne der Presse - das hat das Landgericht Dortmund entschieden. Amtsblätter und städtische Webpräsenzen gehörten zur Vielfalt, dürfen jedoch keine publizistische Konkurrenz sein, so Christian Erhardt vom Fachmagazin "Kommunal".
Christian Erhardt im Gespräch mit Christoph Sterz
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Hören bis: 19.01.2038 04:14
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