Zwei junge Frauen haben in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht. Sie waren wegen Diebstahls verurteilt worden, nachdem sie noch brauchbare Lebensmittel aus dem Abfall eines bayerischen Supermarkts gefischt hatten. Dieses sogenannte "Containern“ ist nach derzeitigem Recht strafbar. Denn der Müll gehört dem, der ihn weggeworfen hat. Das derzeitige Recht passe allerdings nicht mehr in die Zeit, sagen die beiden verurteilten Studentinnen. Denn es ist zwar nicht verboten, Lebensmittel zu Abfall zu erklären, aber es ist verboten, die weggeworfenen Lebensmittel aus dem Müll "zu retten“. Umgekehrt wäre es sicher sinnvoller. Rund 85 Kilogramm Nahrungsmittel pro Kopf und Jahr werfen wir in Deutschland weg, das sind fast 13 Millionen Tonnen. Mehr als die Hälfte davon stammen aus Privathaushalten. Das Umdenken, das die "Lebensmittelretter“ fordern, müsste allerdings weit über die Rechtsprechung und den Umgang mit Lebensmitteln im Handel hinausgehen. "Eine gesamtge-sellschaftliche Aufgabe“ nennt es dann auch die Bundeslandwirtschaftsministerin - und ändert nichts an den Gesetzen …