Rechtsbelehrung - Recht, Technik & Gesellschaft

“Rechtsbelehrung” ist ein Jurapodcast, in dem monatlich aktuelle Rechtsfragen der Netzwelt besprochen werden. Während Rechtsanwalt Schwenke die rechtlichen Hintergründe erklärt, führt der Radiojournalist Marcus Richter durch die Sendung und sorgt mit seinen Fragen und Erklärungen dafür, dass der Podcast auch für Nichtjuristen verständlich bleibt.

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Whistleblowing-Richtlinie – Rechtsbelehrung Folge #70


In dieser Folge sprechen wir über die neue Whistleblowing-Richtlinie (WBRL). Die Richtlinie soll zum einen mehr Sicherheit für Hinweisgeber bieten. Zugleich erhofft sich die EU auch finanzielle Vorteile, z.B. durch die Eindämmung von Korruption und Steuerhinterziehung.

Nach der DSGVO und dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen kommt damit auf Unternehmen bald eine neue Aufgabe zu. Wobei die Einrichtung von Meldestrukturen schon heute relevant ist, wenn man vermeiden möchte, dass Arbeitnehmer sich an externe Quellen wenden.

Daher sollten sich nicht nur Unternehmen, sondern auch Beschäftigte mit den Regeln für Whistleblower beschäftigen.

Dafür sorgt die Rechtsbelehrung und vor allem unser Gast, Dr. Johannes Dilling, LL.M., Maître en droit. Dr. Dilling ist selbst nicht nur im Wirtschaftsstrafrecht, sondern auch als ein Ombudsmann tätig und betreibt das Portal https://www.whistleblower24.eu .

Unser Gast Rechtsanwalt Dr. Johannes Dilling, LL.M., Maître en droit ist Spezialist für unternehmerische Compliance, Verteidiger in Wirtschaftsstrafsachen (Website) und betreibt als Ombudsmann ein Portal für Whistleblower.

Als Ombudsmann wird Dr. Dilling von Unternehmen beauftragt, damit sich deren Arbeitnehmer aber auch Dritte an ihn mit Missständen wenden können. Die Meldungen wertet er aus, bevor er sie an die Unternehmen weiterleitet. Dabei wahrt er die Anonymität der Hinweisgeber.

Wir bedanken uns bei Dr. Dilling für die spannenden Einsichten, Tipps und die Einschätzung, warum die Whistleblowerrichtlinie ihre Ziele vielfach verfehlen dürfte und noch keine klaren Verhältnisse schafft.

Ihnen wünschen Ihnen viel Spaß beim rechtskonformen Zuhören.

P.S. Zur Vertiefung empfehlen wir den Beitrag „Der Schutz von Hinweisgebern und betroffenen Personen nach der EU-Whistleblower-Richtlinie“ (CCZ 5/2019, S. 214 ff.) unseres Gastes, der auf seiner Website abrufbar ist.

Der Beitrag Whistleblowing-Richtlinie – Rechtsbelehrung Folge #70 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.


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 November 27, 2019  1h12m