Die Frage sei nicht ob, sondern wie die Blockchain datenschutzkonform das Speichern von personenbezogenen Daten ermögliche, sagte die Rechtsanwältin Olga Stepanova im Dlf. Denn die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schreibt das Recht auf Vergessen fest - die Blockchain vergisst aber nicht.
Olga Stepanova im Gespräch mit Maximilian Schönherr
www.deutschlandfunk.de, Computer und Kommunikation
Hören bis: 19.01.2038 04:14
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