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episode 58: OZG


Das OZG hält gerade alle Behörden, Dienstleister und Berater der öffentlichen Verwaltung fest im Griff und gefühlt sind alle mit der Umsetzung dieses Mammutvorhaben der Digitalisierung beschäftigt. Alle Konferenzen und Presseartikel drehen sich nur um das OZG. Wir behaupten sogar, dass es sich um das größte öffentliche Digitalisierungsprojekt der deutschen Geschichte handelt.
Aus diesem Grund möchten wir heute einmal versuchen den aktuellen Stand zusammenzufassen, auch wenn wir das Thema bereits in unserer Folge 22 behandelt haben. (eGov022 Onlinezugangsverbesserungsgesetz | eGovernment Podcast)
In den letzten Monaten gab es sehr viele neue Erkenntnisse, Förderprogramme, erste Angebote verschiedener Dienstleister und einige Missverständnisse.


Onlinezugangsgesetz

Aber, beginnen wir einmal ganz vorn mit etwas Geschichte zum OZG und hangeln uns dann an dieser Reihenfolge entlang.

Geschichte
  • 13.10.2016: IT-PLR beschließt die architektonischen Grundprinzipien des Portalverbundes
  • 2017: Gründung der Vorläuferorganisation und Erarbeitung des Umsetzungskonzeptes der AÖR FITKO
  • 18.08.2017: OZG tritt in Kraft
  • April 2018: OZG-Umsetzungskatalog wird veröffentlicht-
  • 20.09.2018: Prototyp des Verwaltungsportals des Bundes geht online
  • Nov. 2018: BMI veröffentlicht ein Umsetzungskonzept
  • (Oktober 2019: Nutzerkonto des Bundes geht online)
  • 01.01.2020: Gründung der AÖR FITKO
Gesetz

Link: OZG – Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen

Das OZG, was in seinem vollen Umfang „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen“ heißt, ist erstaunlich kurz und umfasst nur 8 Paragraphen.
Zusammengefasst sind Bund und Länder verpflichtet innerhalb von 5 Jahren Verwaltungsleistungen AUCH elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten und diese Verwaltungsportale zu einem Portalverbund zu verknüpfen. Was der Portalverbund ist, haben wir ja bereits erklärt.
Hinzu kommt, dass die Verwaltungsportale eine zentrale Identifizierungskomponente in Form von Nutzerkonten anbieten müssen. Diese Nutzerkonten sind durch die Länder bereit zu stellen. Außerdem hat die Bundesregierung das Recht Vorgaben zu den IT-Komponenten zu machen, wobei die Länder das Recht haben es anders zu regeln.
Auch die IT-Sicherheit und die Kommunikation wird im Gesetzt für den Portalverbund festgelegt. Für die Standards legt hierbei das BMI durch Rechtsverordnungen fest.
Die Kommunikation der Onlinedienste mit den Fachverfahren wird auch standardisiert. Diese Standards werden von den zuständigen Ministerien festgelegt.
Zur Kommunikation mit dem Nutzer, also Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Organisationen soll per Telefon, Mobiltelefon, DeMail o.ä. oder FAX erfasst werden. Das Ganze immer unter Beachtung von eIDAS. (eIDAS – Wikipedia, go.eIDAS-Initiative)

Umsetzungskatalog

Um dem Ganzen eine Richtung zu geben wurde vom BMI ein Umsetzungskatalog (IT-Planungsrat – OZG-Umsetzungskatalog – OZG-Umsetzungskatalog, IT-Planungsrat – OZG-Umsetzung, IT-Planungsrat – OZG-Umsetzungskatalog) erstellt und in jüngster Zeit mit einer Informationsplattform (https://informationsplattform.ozg-umsetzung.de/iNG/app/intro) ergänzt.
Zunächst wurden 575 Leistungen identifiziert, die als erstes umgesetzt werden sollen. Grundlage bilden die Leistungen, die im sogenannten Leika (LeiKa – Wikipedia, IT-Planungsrat – LeiKa-plus – LeiKa) zusammengefasst sind und aus Analysen verschiedener, bereits vorhandener Portal und Vorgaben der EU zum SDG (The single digital gateway | Internal Market, Industry, Entrepreneurship and SMEs, https://www.it-planungsrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachkongress/6FK2018/Tag2_RadB_SDG.pdf?__blob=publicationFile&v=3).
Leider sind die vorgegebenen Leistungen teilweise sehr grob gehalten, setzen sich aus einer Fülle von Leika-Leistungen zusammen oder sind in ihrer Fülle online nicht abbildbar. Die Aufarbeitung und Strukturierung dieser Leistungen erfolgt jetzt dezentral in den einzelnen Ländern. Danach erst können hier sinnvolle Onlineleistungen angeboten werden, auch wenn es Softwarehersteller gibt, die behaupten jetzt schon 100% der Anforderungen auf Länder- und Kommunalebene abzudecken.
Um hier sinnvoll arbeiten zu können ist in den Behörden noch einiges zu tun, denn Offlineprozesse lassen sich oftmals nicht sinnvoll in Onlineprozesse umwandeln. Jetzt haben wir nicht nur die Chance solche Prozesse neu zu denken sondern es besteht auch die dringende Notwendigkeit dazu.
Sollte das scheitern werden Onlineprozesse sowohl für die Nutzer als auch für die Behörden unbenutzbare Formularmonster ohne Mehrwert.
Von enormer Wichtigkeit ist auch, dass die Onlineprozesse nicht einfach elektronisch ausgefüllte Formulare an die Behörden übertragen, dabei ist egal ob es pdfs oder strukturierte Daten sind. Es muss eine nahtlose Integration in die Fachverfahren erfolgen und überall dort, wo es keine Fachverfahren gibt, müssen eAkten-System angebunden sein. Auch müssen Fachverfahren mit den Onlineprozessen bidirektional und möglichst synchron kommunizieren, nur so entfaltet sich der Mehrwert von Onlineprozessen und einer vollständigen Automatisierung von Antrag und Genehmigung steht nur noch das Gesetz entgegen.
Um das leisten zu können müssen Standard geschaffen und bestehende Standards gepflegt und erweitert werden. Sinnvoll erscheint mir auch, dass solche Standards dann auch in den entsprechenden Gesetzen festgeschrieben werden. Ein gutes Beispiel ist hier das Bundes Melde Gesetz (BMG), welches bereits jetzt den XMeld-Standard festschreibt.
Auch müssen EierlegendeWollmilchSauStandards (alles kann, nichts muss) wie z.B. XFall (XFall – Wikipedia, „XFall“ – Versionsgeschichte – Wikipedia) auf den Prüfstand und auf Sinnhaftigkeit und Einsatzfähigkeit geprüft werden.
Hierzu gibt es seit vielen Jahren die XÖV-Standards (XÖV – Wikipedia), die von der KoSIT (Koordinierungsstelle für IT-Standards – Wikipedia) betreut werden.
Ein weiterer wichtiger Schritt wurde mit FIM (Föderales Informationsmanagement – Wikipedia, FIM Startseite, Dreigliedriges Baukastensystem | Verwaltung der Zukunft, http://streams.hessen-agentur.de/fitko/FitKo_FIM032019.mp4) gemacht, allerdings sind die hier zu findenden Informationen bisher eher dürftig.
Bitte versteht uns nicht falsch, wir finden das System FIM sehr gut. Es werden Prozesse, Datenfelder und die Beschreibung inkl. der Rechtsgrundlagen standardisiert. Das brauchen wir dringend. Angesichts der vor uns liegenden Aufgaben, ist das allerdings nicht ausreichend. Bisher sind die dringendsten Prozesse teilweise leer oder unzureichend ausgearbeitet. Auch wenn sich die verschiedenen Digitalisierungslabore den Themen annehmen, werden die wichtigsten Prozess nicht bis Ende 2022 fertig, geschweige denn in Software umgesetzt sein. Auch das hehre Ziel, dass man die FIM-Artefakte einfach in ein Plugin wirft und dann auf magische Weise eine fertige Software für den Onlineeinsatz hat, wird sich als nicht funktionierend erweisen. Ein Onlinedienst beinhaltet einiges mehr als nur ein Frontend mit ein paar Logiken und Plausibilitätschecks. Die Herausforderungen liegen im Detail und dort, wo der Nutzer es nicht sieht und wo die Verwaltungsdigitalisierung anfängt.
Was noch dazu kommt, alle Verwaltungen sind über die unterschiedlichsten Netze verbunden. Manche sind auch an kein Netz angebunden.
Im Bund findet gerade eine Konsolidierung aller bundeseigenen Netze statt (Netz des Bundes – NdB – IT-Beauftragter der Bundesregierung | Netze des Bundes). Allerdings gibt es in vielen Bundesländern eigene Behördennetze und der Trend scheint im Moment dahin zu gehen, dass sich nach und nach alle Länder eigene Netze anschaffen. Um es im Föderalismus noch weiter zu treiben, gibt es auch noch in vielen nachgeordneten Verwaltungseinheiten eigene Netze (z.B. Landkreisnetze). Alle diese Netze haben ihre Berechtigung, allerdings arbeiten die meisten mit IPv4 (IPv4 – Wikipedia) und mit den gleichen privaten IP-Adressen (Private IP-Adresse – Wikipedia). Für die Nerds: damit kann man diese Netze nicht ohne Weiteres koppeln und muss eine NAT einsetzen (Netzwerkadressübersetzung – Wikipedia). Es ist also entweder eine Modernisierung aller Netze inkl. der Umstellung auf IPv6 (IPv6 – Wikipedia) und Schaffung definierter Netzübergänge nötig oder man einigt sich auf EIN Netz mit unterschiedlichen Netzwerksegementen. Beide Szenarien haben ihre Berechtigung und führen entweder zu einer Zentralisierung oder einer standardisierten Dezentralisierung.
Generell ist im OZG eine Dezentrale Umsetzung aller Aufgaben vorgesehen. Stichworte sind hier Portalverbund und interoperable Servicekonten (bzw. Nutzerkonto).

Https://Leitfaden.ozg-Umsetzung.de

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 December 14, 2019  29m