Im Cum Ex Skandal urteilte das Bonner Landgericht: Die trickreichen Aktiengeschäfte sind Steuerhinterziehung. Ins Rollen kam das Verfahren durch Wistleblowing und investigativen Journalismus. Doch beides birgt Risiken. // Von Charly Kowalczyk / DLF 2020 / www.wdr5.de