16-Jährige dürfen in Baden-Württemberg bei den Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 ihre Stimme abgeben. Wahlmündigkeit also ab 16 Jahren, Volljährigkeit aber erst ab 18. Was sagt das über unsere Gesellschaft aus? Wie gehen wir damit um? Darum geht es in unserer ersten Podcastfolge. Wir versorgen Sie mit Fakten, Pro- und Contra-Argumenten, Experten-Infos und weiten ihren Blick im Sinne der politischen Bildung. Bild: Tyler Delgado on Unsplash.com LpB-Fachreferentin Bianca Braun spricht mit Karl-Ulrich Templ, dem stellvertrendenden Direktor der LpB und Leiter der Erstwählerkampagne "Wählen ab 16" darüber, ob 16-Jährige wirklich reif für die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg sind.