Der Bayerische Bauernverband hat als Körperschaft des öffentlichen Rechts von Freistaats wegen den Auftrag, Interessen der gesamten Landwirtschaft wahrzunehmen. Damit genießt er eine Sonderstellung in Deutschland. Was folgt aus diesem Privileg - außer der Erstattung von Unkosten?
Von Nora Bauer
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