Ohne Abstand und Maske demonstrieren. Das haben Anfang August viele der rund 20.000 Menschen gemacht, bei der Demonstration gegen die Hygiene-Auflagen wegen Corona. Am Wochenende gab es nun eine weitere Demo dieser Art, um die aber ein juristischer Streit entbrannte. Die Stadt Berlin wollte sie auf jeden Fall verbieten: Keine Bühne für Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechte, hieß es. Jetzt wird wieder diskutiert: Wie können wir das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit vernünftig abwägen gegen den Schutz des Lebens, oder umgekehrt? Der Berliner Innensenator hatte seine Ablehnung der Demonstration ja vor allem damit begründet, dass die Demonstrierenden wohl gegen die Corona-Auflagen verstoßen würden. Reicht allein dieser Verdacht aber schon für ein Verbot aus? Und wie ist vor diesem Hintergrund die kurzfristige Absage der Gedenk-Demonstration in Hanau gegen Rassismus und rechte Gewalt zu verstehen: Keine Demo, wenn die Infektions-Zahlen steigen - oder wenn sie drohen zu steigen? Und dann auch folgerichtig keine Konzerte, die zum Corona-Hotspot werden könnten, weshalb auch das große Event mit Promi-Spektakel von Veranstalter Marek Lieberberg in Düsseldorf erst mal nicht stattfindet. Was muss ein Staat - und was müssen wir alle - aushalten, weil jetzt Pandemie ist?