Es mag nicht jedem bewusst sein, aber das Thema „Gruppenfreistellungsverordnung“ hat für unsere Branche nach wie vor eine Bedeutung. Für die Vertriebsverträge zwischen Automobilherstellern und ihren Händlern bildet die Vertikal-GVO die wettbewerbsrechtliche Basis, für den After Sales und die Serviceverträge ist dazu noch die Kfz-GVO relevant.
Die Vertikal-GVO findet auf den Automobilhandel seit dem 01.06.2013 Anwendung, die Kfz-GVO auf den After Sales bereits seit dem 01.06.2010. Die Vertikal-GVO läuft zum 31.05.2022 aus, die Kfz-GVO zum 31.05.2023.
Bereits im Herbst 2018 hat die EU-Kommission sogenannte Roadmaps veröffentlicht. Diese Fahrpläne geben einen Überblick über den Prozess der Bewertung und Überprüfung der beiden Verordnungen.
Zur Vertikal-GVO, die nicht nur für den Automobilhandel, sondern auch für selektive Vertriebssysteme in anderen Branchen gilt, ist der Prozess schon weit fortgeschritten. Die EU- Kommission wird bereits im 2. Quartal 2020 eine Entscheidung über Auslauf oder Erneuerung der Verordnung treffen. Zur Kfz-GVO ist eine solche Entscheidung ein Jahr später zu erwarten, das heißt im Frühjahr 2021. Deshalb steht für den ZDK zunächst die Vertikal-GVO im Fokus.
Unsere Experten in dieser Folge:
Antje Woltermann,
Geschäftsführerin Betriebs-, Volkswirtschaft und Fabrikate
Herausgeber / Weiterführende Informationen:
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)
www.kfzgewerbe.de