Bitte Recht einfach!

Aufklärung über die Rechtslage in alltäglichen Situationen, hier bei uns in Deutschland; das ist meine Mission. Mein Name ist Pia und ich mache in meinem beruflichen Alltag ständig die Erfahrung, dass wir einfach nicht genügend aufgeklärt werden über unser Rechtssystem und seine Funktion. Man findet sich plötzlich in einer Situation wieder, in der man sich verloren und alleingelassen fühlt, weil man z.B. in der Schule einfach nichts darüber gelernt hat, wie Verträge funktionieren, was der Tod eines geliebten Menschen für rechtliche Folgen hat, warum man nicht automatisch alle Dinge für den Ehepartner regeln darf, der gerade einfach nicht mehr selbst kann. Darf mein Chef mich einfach so kündigen? Wie bekomme ich mein Geld von jemandem, der es mir einfach nicht zurückzahlt und wie unterstützt mich der Rechtsstaat dabei? Wenn du dich bei diesen Fragen schon irgendwie angesprochen fühlst, bist du hier genau richtig! Das und noch viele, viele andere Themen, wird mich in den Folgen meines Podcasts beschäftigen und ich hoffe, du kannst daraus lernen und hast vielleicht auch noch ein wenig Spaß dabei. Stöber doch mal auf meiner Website https://www.bitterechteinfach...

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episode 8: Vorsorgevolllmacht und Patientenverfügung #Interview


Ein Plausch mit dem Betreuungsrichter

Heute hab ich Tobias bei mir im Interview. Er ist Richter und beschäftigt sich unter anderem mit Betreuungsrecht. Mein Ziel mit diesem Interview ist es, euch die Vorsorgevollmacht und auch die Folgen, wenn man keine hat, nochmal aus einer anderen Perspektive näher zu bringen. Wir wiederholen nochmal die Basics zur Vorsorgevollmacht und reden genauer darüber, wie das Gericht ins Spiel kommt, wenn jemand einen rechtlichen Betreuer braucht. Als Richter ist mein heutiger Gast quasi die erste Person, mit der man als Angehöriger eines potentiellen Betreuten in Berührung kommt, wenn das Gericht sich einschaltet. Auf dem Tisch des Rechtspflegers landet die Betreuung erst, wenn sie schon eingerichtet ist, d.h., wenn der rechtliche Betreuer schon ernannt oder - wie man im amtsdeutscht sagt - bestellt wurde. Merken kann man sich folgendes: Das Gericht muss sich eben nur dann einschalten, wenn es keine Vorsorgevollmacht gibt. Also es gilt immer noch und mehr denn je: Vorsicht ist besser als Nachsicht.


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 February 15, 2020  40m