2008 wurde das Scheidungs- und Unterhaltsrecht reformiert. Seitdem sind die geschiedenen Partner für ihren eigenen Lebensunterhalt selbst verantwortlich, wenn keine Kinder unter drei Jahren betreut werden. Seitdem hat sich die Situation für geschiedene Frauen tendenziell verschärft.
Von Katrin Sanders
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Hören bis: 19.01.2038 04:14
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