Stichwort Städtereformation

Stichwort Städtereformation ist eine Zeitreise zum Hören! "Historische" Romane boomen seit Jahren - aber sie beschreiben meist irgendwelche wilden Fantasien der Autor*innen, haben aber sehr wenig mit der echten Lebenswelt der Menschen "von früher" zu tun. Diese Zeitreise aber ist "wissenschaftlich geprüft", denn sie basiert auf meiner Doktorarbeit. Auch wenn ihr Titel "Die Typologisierbarkeit von Städtereformation und die Stadt Riga als Beispiel" nicht sehr spannend klingt - dieser Podcast will das genaue Gegenteil sein. Spannend, amüsant und trotzdem wissenschaftlich korrekt. Kommst Du mit auf die Reise?

https://www.dr-martin-pabst.de/

subscribe
share






episode 5: Kaiser und Reichstag


Stichwort Städtereformation - Episode 04

Die Zitate und Verweise:

Karl V. war die Reformation lange „als ein deutsches Ereignis fremd“: Volker Press: Reformatorische Bewegung, in: Press, Volker; Stievermann, Dieter (Hgg.): Martin Luther. Probleme seiner Zeit. Ernst Walter Zeeden zum 14. Mai 1986, Stuttgart 1986 (Spätmittelalter und frühe Neuzeit 16), S. 11-42; hier: S. 20.

„Das frühneuzeitliche Heilige Römische Reich Deutscher Nation, für das es nie eine Staatsverfassung im modernen Sinne gegeben hat, [kann] aus der lange vorherrschenden Sicht des spätneuzeitlichen National-, Macht- und Anstaltsstaates nicht adäquat verstanden werden“. Helmut Neuhaus: Das Reich in der frühen Neuzeit, München 22003 (EDG 42), S. 9. Zur Forschungsgeschichte der Diskussion um die Staatlichkeit des Reichs im (Spät)Mittelalter empfehle ich: Karl-Friedrich Krieger: König, Reich und Reichsreform im Spätmittelalter, München 22010 (EDG 14), S. 55ff.

Die Auflösung der „Diskrepanz zwischen der aus dem Mittelalter überkommenen Rechtsfülle des Kaisertums und seiner tatsächlichen Machtlosigkeit.“ Heinz Angermeier: Reichsreform und Reformation, in: HZ 235 (1982), S. 529–604, hier S. 531.

Das Wormser Edikt ist abgedruckt bei Adolf Wrede (Hg.): Deutsche Reichstagsakten Jüngere Reihe, Bd. 2, Gotha 1896, als Nummer 92.

Der Reichstagsabschied von Speyer 1526: „mitlerzeit des concilii oder aber nationalversammlung nichtsdestomynder mit unsern underthanen ein yglicher in sachen, so das edict, durch ksl. Mt. uff dem reichstag, zu Wormbs gehalten, ausgangen, belangen mochten, fur sich also zu leben, zu refiren und zu halten, wie ein yeder solhs gegen Got und ksl. Mt hofft und vertrauet zu verantwurten.“ In Rosemarie Aulinger (Hg.): Deutsche Reichstagsakten Jüngere Reihe, Bd. 5/6, München 2011, S. 881

Speyer 1529: „das diejenen, so bei obgedachten ksl. edict bis anher plieben, nun hinfuro an auch bei demselben edict bis zu dem kunftigen concilio verharren und ire undertanen darzu halten sollen und wollen, und aber bei den andern stenden, bei denen die andere leren entstanden und zum teil one merglich ufrur, beschwerd und geferde nit abgewendt werden mogen, soll doch hinfuro alle weitere neuerung bis zum kunftigen concilio sovil muglich und menschlich verhut werden.“ In: Johannes Kühn (Hg.): Deutsche Reichstagsakten Jüngere Reihe, Bd. 7,2, Stuttgart 1935, S. 1142

Hans-Jürgen Becker zur Speyerer Protestation 1529: „Bekenntnis zu der neuen Glaubenslehre, zu der Rechtsauffassung, daß einmütige Reichstagsbeschlüsse in Fragen der Religion nicht durch Mehrheitsbeschlüsse aufgehoben oder abgeändert werden können.“ Hans-Jürgen Becker: Protestatio, Protest. Funktion und Funktionswandel eines rechtlichen Instruments, in: ZHF 5 (1978), S. 385–412, hier: S. 398f.

Scott Hendrix über den Luther-Film: Scott H Hendrix: Reflections of a Frustrated Film Consultant, in: Sixteenth Century Journal XXXV/3 (2004), S. 811-814.

Der Text des Reichstagsabschieds von Augsburg 1530 findet man u.a. bei Ruth Kastner (Hg.): Quellen zur Reformation 1517-1555, Darmstadt 1994 (Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte der Neuzeit 16), , S. 501-520.

Dieser Podcast basiert auf meiner Doktorarbeit „Die Typologisierbarkeit von Städtereformation und die Stadt Riga als Beispiel“.

Und zum Schluss bedanke ich mich herzlich bei: Jörn Schaar für seine Stimme im Intro und geduldige Unterstützung bei allen Fragen: http://joernschaar.de/ Guntars Pranis von der Schola Cantorum Riga für die Erlaubnis, das Sanctus cum tropo für Intro und Outro verwenden zu dürfen: https://scholacantorumriga.bandcamp.com/


fyyd: Podcast Search Engine
share








 February 16, 2021  38m