ab 01.07.2021 gibt es für Neubau, Sanierung & Einzelmaßnahmen zum Teil deutlich höhere Förderbeträge und Zuschüsse
Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ersetzt die bisherige KfW-Förderung. Die KfW-Programme Nr. 151, 152, 153 & 167 werden in den neuen KfW-Programmen 261 & 262 gebündelt. Zusätzlich werden die Zuschüsse als reine Zuschussvariante (KfW-Programm 461) angeboten.
Die neue BEG gilt für alle Wohngebäude (z.B. ETW, EFH, MFH oder Wohnheime) sowie für alle Nichtwohngebäude (z.B. Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser.
Die wichtigsten Änderungen für Wohngebäude im Überblick hier auch zum Nachlesen:
BEG Neubau (Kauf oder eigenes Bauvorhaben) wahlweise als Kredit mit Tilgungszuschuss (KfW-Programm 261) oder als direkter Zuschuss (KfW-Programm 461):
BEG Sanierung (von bestehenden Wohngebäuden oder Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses) wahlweise als Kredit mit Tilgungszuschuss (KfW-Programm 261) oder als direkter Zuschuss (KfW-Programm 461):
BEG Einzelmaßnahme (Sanierung von einzelnen energetischen Maßnahmen) als Kredit mit Tilgungszuschuss (KfW-Programm 262):
Die Sanierung wird ab dem 01.07.2021 gefördert, wenn der Bauantrag oder die Bauanzeige für Wohngebäude zum Zeitpunkt des Antrags mind. 5 Jahre zurückliegt.
Die direkte Zuschussvariante wird über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) beantragt. Die Höhe des Zuschusses entspricht der Höhe des Tilgungszuschusses der Kreditvariante.
Wichtig: Es geht in dieser Podcastepisode aber auch um die extrem gestiegenen Baukosten und die derzeit bestehenden Lieferkettenverzögerungen. Insofern sollte immer geprüft werden, ob höhere Fördergelder auch im gesunden Verhältnis zu den höheren Baukosten stehen. Mehr hierzu in dieser Podcastepisode
Viel Spaß beim Hören
Shownotes: