ÄrzteTag extra

ÄrzteTag extra – ein neuer Podcast der "Ärzte Zeitung". In diesen Episoden sprechen wir mit freundlicher Unterstützung durch Partner etwa aus der Industrie über Neuigkeiten und Innovationen in Medizin und Forschung. Wir thematisieren aktuelle klinische Themen und lassen Experten zu Wort kommen.

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episode 48: Jodzufuhr in der Schwangerschaft soll immer empfohlen werden


Mit freundlicher Unterstützung von Sanofi-Aventis

Es gibt keinen Zweifel daran, dass Schwangere Jodid einnehmen sollen. Die immer mal wieder angeführte Jodallergie sei eine solche Rarität, dass man sie quasi ignorieren könne, zumal wir Jod über die Nahrung ständig zu uns nehmen.

Die Fachgesellschaften der Endokrinologen (DGE) und Internisten (DGIM) empfehlen daher, Schwangeren zur Jod-Supplementierung zu raten. Das gelte auch für Schwangere mit Hashimoto-Thyreoiditis. Die kindliche Gesundheit profitiert, die eigene wird nicht eingeschränkt.

Über dieses Thema und die Jodversorgung in Deutschland allgemein, diskutieren in einem spannenden und lehrreichen Podcast die Schilddrüsen-Experten PD Dr. Joachim Feldkamp, Internist und Endokrinologe vom Klinikum Bielefeld-Mitte, und Prof. Dr. Markus Luster, Nuklearmediziner vom Uniklinikum Gießen-Marburg. Dabei geht es auch um Patienten, die eher kein Jod zuführen sollten, aber auch über Sinn und Unsinn von Jodbestimmungen in Urin oder Blut.

MAT-DE-2102995-1.0-06/2021

Impressum

Jodzufuhr in der Schwangerschaft soll immer empfohlen werden Podcast Moderation: Dr. Michael Hubert

Mit freundlicher Unterstützung der Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, Frankfurt am Main

Corporate Publishing (verantwortlich i.S.v. § 18 Abs. 2 MStV): Ulrike Hafner, Tiergartenstraße 17, 69121 Heidelberg Redaktion: Dr. Andreas Strehl

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Die Springer Medizin Verlag GmbH ist Teil der Fachverlagsgruppe Springer Nature Geschäftsführung: Fabian Kaufmann, Dr. Cécile Mack und Dr. Hendrik Pugge Handelsregister Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HRB 167094 B Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 230026696

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Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen. Für Angaben über Dosierungsanweisungen und Applikationsformen kann vom Verlag keine Gewähr übernommen werden. Derartige Angaben müssen vom jeweiligen Anwender im Einzelfall anhand anderer Literaturstellen auf ihre Richtigkeit überprüft werden.


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 July 26, 2021  12m