Gesundheit, Bildung und ein sicheres Zuhause - solche Grundrechte sind in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben. Seit mehr als dreißig Jahren gibt es das internationale Abkommen über die Rechte des Kindes nun schon, im September 1990 trat die UN-Kinderrechtskonvention in Kraft. Mehr Staaten als bei allen anderen UN-Konventionen haben sich zur Umsetzung der dort festgelegten Grundrechte verpflichtet, das ließ hoffen. Aber wie ernst werden diese Grundrechte der Kinder wirklich genommen? Was hat die Selbstverpflichtung der Staaten bewirkt? Selbst in einem wohlsituierten Land wie Deutschland haben es die Kinderrechte bis heute nicht ins Grundgesetz geschafft. Weicht die Hoffnung der Ernüchterung? Ein Weltkinder-TAG.