Es ist noch kein Cent in das umstrittene Rettungsprogramm geflossen, aber allein das Versprechen hat den Finanzmarkt bewegt, die Politik und die Gerichte. Notfalls unbegrenzt Anleihen von Krisenstaaten zu deren Rettung aufkaufen, das hatte EZB-Präsident Mario Draghi angekündigt. Die Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht sehen darin eine indirekte Staatsfinanzierung, wie sie der EZB nicht erlaubt ist. Mittlerweile hat der Europäische Gerichtshof das Programm gebilligt. Wenn das Verfassungsgericht am Dienstag urteilt, geht es also nicht nur um die Euro-Rettungspolitik. Es geht um das Verhältnis zwischen dem höchsten deutschen und dem höchsten europäischen Gericht, es geht um die Bundesbank und die Europäische Zentralbank. Es geht um Deutschland und Europa.