Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgericht von 2020 ist die Freiheit, sich zu töten und dafür die Hilfe von Dritten in Anspruch zu nehmen, verfassungsrechtlich geschützt. Anspruch auf Suizidassistenz haben nicht bloß todkranke Menschen, sondern alle, sofern sie sich frei entscheiden können.