Der Messenger “Telegram” steht derzeit im Mittelpunkt einer Diskussion, in der es um die Kontrolle des Meinungsaustausches in sozialen Medien geht. Über Telegram können Nutzerinnen und Nutzer weitgehend unbehindert Straftaten in Form von Beleidigungen oder Todesdrohungen begehen. Denn der laut eigenen Angaben von Dubai aus agierende Dienst, gibt sich bei der Durchsetzung staatlicher Maßnahmen oder Erteilung von Auskünften besonders unkooperativ.
Aus diesem Grund überlegen die staatlichen Stellen nicht nur gegen Telegram selbst, sondern gegen Apple und Google vorgehen. Beide Unternehmen bieten Telegram zum Download in ihren Appstores an und wurden daher von der deutschen Innenministerin Faeser als “Brandbeschleuniger für rechtsextremistische und Verschwörungstheorien” bezeichnet.
Ob dieses Vorgehen „über die Bande“ zulässig ist und Telegram ein Medienintermediär und ein soziales Netzwerk, besprechen wir mit unserem Gast und Experten Dr. Jonas Kahl.
Als Gast begrüßen wir Dr. Jonas Kahl, der als Rechtsanwalt in der Kanzlei “Spirit Legal” Unternehmen, Internetportale, Journalisten, Blogger und Fotografen im Medien-, Urheber- und Wettbewerbsrecht berät (Webseite mit Anwaltsprofil, LinkedIn, Twitter).Wir wünschen viel Vergnügen beim Zuhören und freuen uns auf Eure Ansichten in den Kommentaren.
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