In dieser Folge unterhält sich Pauline von ELSA Göttingen mit Prof. Dr. Thiele von der Business & Law School Berlin über das Recht auf Vergessen. Das Recht auf Vergessen stellt sicher, dass digitale Informationen mit einem Personenbezug nicht dauerhaft zur Verfügung stehen und schafft so einen Ausgleich zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Einzelnen und der Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit der Allgemeinheit. Prof. Dr. Thiele erklärt, von welchen Abwägungen sich das Bundesverfassungsgericht bei seinen Grundsatzentscheidungen zum Recht auf Vergessen leiten ließ, und warum es sich auch im Hinblick auf das Jurastudium lohnt, sich mit dem Geflecht aus universellen, europäischen und deutschen Grundrechten in den beiden Entscheidungen auseinanderzusetzen.
Die Entscheidungen zum Nachlesen findet ihr hier:
Recht auf Vergessen I (Beschluss vom 06. November 2019 - 1 BvR 16/13): https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/11/rs20191106_1bvr001613.html
Recht auf Vergessen II (Beschluss vom 06. November 2019 - 1 BvR 276/17): https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/11/rs20191106_1bvr027617.html
Viel Spaß beim Hören!
SHOW NOTES:
00:00 | Über den Podcast
00:38 | ELSA-Day 2021
01:18 | Begrüßung
01:28 | Vorstellung Prof. Dr. Alexander Thiele
02:21 | Recht auf Vergessen I
03:29 | Prof. Dr. Thiele über den Prüfungsmaßstab
04:49 | Ergebnis des Bundesverfassungsgerichts
07:12 | Betroffene Grundrechte
10:31 | Verhältnis der betroffenen Grundrechte
11:41 | Abgrenzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung
12:20 | Mittelbare Drittwirkung gegenüber Google, Facebook usw.
14:13 | Schutzbereich der Meinungs- und Pressefreiheit
16:25 | Mustergültige Abwägung des Bundesverfassungsgerichtes
17:00 | Zeitfaktor der Interessen
19:40 | Recht auf Vergessen II
20:46 | Rüge der Beschwerdeführerin
21:12 | Unterschied zu Vergessen I
21:42 | Europarechtliche Einordnung
22:17 | Beschwerdebefugnis
22:42 | Erweiterung des Prüfungsmaßstabs
23:10 | Prof. Dr. Thiele erläutert die Entscheidung
24:37 | Spaltung des Grundrechtsschutzes
26:11 | Prof. Dr. Thiele über die Motivation des Bundesverfassungsgerichts
27:10 | Ausgang des Falles
27:46 | Unternehmensfreiheit Googles
28:02 | Verstärkung durch die Interessen der Berichterstatter:innen und Nutzer:innen
29:10 | Ergebnis der Entscheidung
29:18 | Prof. Dr. Thieles Tipps für Studierende
29:45 | Kombination aus Grundrechtsfall mit Europarecht
30:10 | Gedanken zum Prüfungsaufbau
30:52 | Verschränkung der Grundrechtsebenen
32:14 | Bedeutung der Verschränkung der Grundrechtsräume
34:11 | Geflecht von Grundrechten
34:46 | Verhältnis zwischen Bundesverfassungsgericht und EuGH
36:51 | Zusammenfassung und Verabschiedung
ZITATE:
„Dieser Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG ist ja so ein bunter Strauß aus allem Möglichen.“
„Was kann man sonst mitnehmen? Es ist, natürlich, ein fundamentales Urteil im Hinblick auf die Verschränkung der Grundrechtsebenen.“
„Es lohnt sich nicht mehr, im Europarecht auf Lücke zu setzen […] und das gilt auch für die Richterinnen und Richter, die dieses Recht anzuwenden haben.“
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