Geldstrafe oder Knast – wenn so ein Gerichtsurteil lautet, dann scheint es keinen Plan B zu geben. Gibt es aber.
Denn wenn jemand die Geldstrafe nicht zahlen kann, kann er stattdessen auch gemeinnützige Arbeit leisten. Die Vermittlung in solche Stellen übernimmt unter anderem der Sozialdienst Katholischer Frauen. Martina Jakobczak arbeitet beim Skf in der Clearingstelle für gemeinnützige Arbeit. Sie spricht mit betroffenen Frauen und sucht nach der besten Lösung. Bei Total Sozial erzählt sie von den rechtlichen Hintergründen und warum das Angebot allen Beteiligten hilft. Eine Einrichtung, in der solche Stunden abbgeleistet werden können, ist das Münchner EineWeltHaus. Dort betreut Alida Gerlach die Frauen. Sie berichtet von ihren Erfahrungen und erzählt, warum diese Arbeit den Frauen auch oft guttut. https://www.skf-muenchen.de/unser-angebot/frauen-in-besonderen-notsituationen/straffaelligen-und-entlassenenhilfe-fuer-frauen.html