Auslegungssache – der c't-Datenschutz-Podcast

Sie möchten beim Thema Datenschutz auf dem Laufenden bleiben, aber keine seitenlange Literatur wälzen? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an unser Juristen-Redakteurs-Duo. Alle 14 Tage bespricht c't-Redakteur Holger Bleich mit Joerg Heidrich aktuelle Entwicklungen rund um den Datenschutz. Joerg ist beim c't-Mutterschiff Heise Medien als Justiziar für das Thema zuständig und hat täglich mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu tun. Wechselnde Gäste ergänzen das Duo. Mehr Infos gibts unter https://heise.de/-4571821

https://heise.de/-4571821

subscribe
share






episode 69: Vorsicht Kamera!


Nicht nur große Unternehmen überwachen ihr Gelände gerne mit Kameras, sondern auch Privatleute ihren Haus- oder Wohnungseingang. Kameras sind allgegenwärtig, und allzu oft verstößt deren Einsatz gegen Datenschutzrecht, wie die große Zahl von Beschwerden und Bußgeldern belegt. Genug Anlass für den c't-Datenschutz-Podcast, sich ausführlich mit den rechtlichen Grundlagen und vor allem mit den Pflichten zu beschäftigen, die es beim Betrieb von Überwachungskameras im beruflichen wie privaten Bereich zu beachten gilt. Holger und Joerg haben dazu Nils Christian Haag eingeladen. Der promovierte Rechtsanwalt ist Vorstand der intersoft consulting AG, die unter anderem das Infoportal Dr. Datenschutz betreibt. Weil die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das Themenfeld Videoüberwachung nicht explizit regelt, erläutert Nils zunächst, welche Vorschriften anzuwenden sind. Eine Rechtsgrundlage kann sich aus Art. 6 ("berechtigtes Interesse") ergeben. Zusätzlich müssen Kamerabetreiber Transparenzpflichten (Art. 13 DSGVO) erfüllen, meist in Form von gut sichtbar ausgehängten Hinweisschildern. Diese können sogar an Autos erforderlich sein, wie sich auch aus dem "Bußgeld der Woche" ergibt. Die drei erklären, wie solche Schilder aussehen müssen und wo man sie am besten anbringt. Rechtliche Probleme gibt es in diesem Zusammenhang auch beim Einsatz von digitalen Videokameraklingeln wie Ring von Amazon. Diese müssen zwingend so ausgerichtet werden, dass bei ihrer Nutzung nicht auch noch die Haustüre des Nachbarn überwacht wird. Eine besondere Warnung spricht Nils für die Nutzung von Kameras mit Tonaufzeichnung aus. Hier kann sogar eine Strafbarkeit in Form der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes nach Paragraf 201 StGB lauern, etwa wenn man ein Gespräch der Nachbarn aufzeichnet.


fyyd: Podcast Search Engine
share








 August 26, 2022  1h7m