Die 29. Folge von „Justitias Töchter“ widmet sich einem grundlegenden feministisch-juristischen Thema: dem Antidiskriminierungsrecht. Ab wann ist eine Ungleichbehandlung eine Diskriminierung im rechtlichen Sinne und welche rechtlichen Instrumente gegen Diskriminierung gibt es? Woher kommen die teils vehementen Widerstände gegen das Antidiskriminierungsrecht und wie begegnet man diesen? Und was ist aus intersektional-feministischer Sicht zu fordern, um den rechtlichen Schutz gegen Diskriminierung in Deutschland und darüber hinaus zu verbessern? Über diese und weitere Fragen sprechen die Moderatorinnen und Juristinnen Selma Gather und Prof. Dr. Dana-Sophia Valentiner mit der Expertin für Antidiskriminierungsrecht Prof. Dr. Anna Katharina Mangold. Sie beleuchten die Rechtsgrundlagen des Antidiskriminierungsrechts in Deutschland und die Herausforderung, das strukturelle Phänomen der Diskriminierung mit rechtlichen (Entschädigungs-)Ansprüchen Einzelner zu adressieren. Abhilfe könnte die Einführung einer Verbandsklage schaffen.
Shownotes:
Feministische Fundstücke: