Kaum etwas polarisiert derzeit mehr als Aktionen der Klimaaktivisten, die sich in Museen oder auf Straßen festkleben. Während manch ein Politiker Klimaaktivisten mit Terroristen gleich setzt, finden diese, dass die Klimakrise ihr Handeln rechtfertigt.
Wie immer nähern wir uns in der Rechtsbelehrung den heiß umstrittenen Sachverhalten aus juristischer Perspektive und haben daher die Strafverteidigerin und Fachanwältin für Strafrecht Alexandra Braun eingeladen. Gemeinsam prüfen wir die Straftatbestände des Hausfriedensbruchs, der Sachbeschädigung, Nötigung sowie Totschlags und stellen fest, dass deren Vorliegen gar nicht so eindeutig ist.
Ebenso schauen wir uns an, ob eine Klimakrise tatsächlich ein Recht zu Protestaktionen begründet oder es sich um klassischen zivilen Ungehorsam handelt, bei dem Straftaten aus Gewissensgründen in Kauf genommen werden.
Die Strafverteidigerin Alexandra Braun ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht (Website, Twitter und Mastodon)Dabei möchten wir darauf hinweisen, dass jede/r von uns eigene Rechtsansichten vertritt und andere Meinungen durchaus vertretbar sind. Was jedoch am Ende der Folge klar werden dürfte, dass die Rechtslage keineswegs so klar ist, wie es von manchen PolitikerInnen, JournalistInnen, aber auch KlimaaktivistInnen behauptet wird.
Wir bedanken uns bei Alexandra herzlichst für Ihren Besuch und wünschen Euch viel Vergnügen beim Zuhören!
P.S. Zum Jahresabschluss wird es wieder eine Folge Obiter-Dictum geben, in der wir in weihnachtlicher Runde Eure Fragen beantworten werden (die auch unrechtlich und privat sein können). Wir freuen uns über Eure Einreichungen, entweder via Kontaktformular, per E-Mail an kontakt@rechtsbelehrung.com via Twitter oder Mastodon.
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