Seit 2022 ist es in Frankreich Herstellern und Händlern verboten, unverkaufte Waren wie Kleidung, Elektronik, Kosmetika, Spielzeuge oder Sportartikel in der Mülltonne zu entsorgen. Das schreibt das Kreislaufwirtschaftsgesetz, die 'Loi Agec', vor. Eine Weltpremiere mit Vorzeigecharakter. 2016 wurde in Frankreich zudem untersagt, unverkaufte Lebensmittel zu vernichten. Die Regierung stellte damit die ersten Weichen für einen Umbruch in der einheimischen Wirtschaft. Erklärtes Ziel: die Überproduktion zu begrenzen. Parallel dazu wird ein Reparaturindex vorgeschrieben. Damit wird kenntlich gemacht, inwieweit sich das entsprechende Gerät wieder instand setzen lässt. Was die Waren zusätzlich attraktiver macht. Suzanne Krause über Erfahrungen mit dem Anti-Abfall-Gesetz in Frankreich.