In Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG heißt es: »Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.« Was aber genau dürfen Eltern und wo findet dieses Grundrecht seine Grenzen? Gilt es zum Beispiel auch für rechtsradikal oder islamistisch geprägte Eltern? Und was hat das Neutralitätsgebot des Staates mit alledem zu tun? In der ersten Folge des SOCLES-Podcasts geht es insbesondere um die rechtliche Perspektive auf diese Fragen...