Das Gesetz über digitale Märkte (DMA) wirkt ab dem 2. Mai 2023. Es ergänzt das Wettbewerbsrecht, beschränkt die Macht marktbeherrschender Digitalkonzerne und enthält einen Verhaltenskodex für große Digitalunternehmen. Der DMA enthält spezifische Regelungen für sog. „Torwächter“. „Taming the giants“ oder „Riesen zähmen“ – unter diesem Stichwort blickt Dr. Christina Oelke, stellvertretende Justiziarin des VAUNET, Verband privater Medien e.V. auf die neben dem DSA geschaffene zweite Säule der Plattformregulierung – den Digital Markets Act. Es werden nicht alle Wettbewerbsprobleme gelöst, aber zumindest einige.