Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Entlastungsleistungen und ambulante Pflege werden nicht gentuzt.
Viele Leistungen der Pflegeversicherung bleiben ungentuzt, z.B. die Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Entlastungsleistungen und sogar die Inanspruchnahme von Pflegediensten. Doch warum ist das so? Welche Gründe gibt es, das über 12 Mrd. Euro an Pflegeleistungen nicht in Anspruch genommen werden? Wir schauen uns das einmal genauer an!