Das Berliner Neutralitätsgesetz verbietet Lehrkräften an öffentlichen Schulen das sichtbare Tragen von religiösen Symbolen, wie Kopftuch, Kippa oder Kreuz, im Dienst. Doch nach der Klage einer muslimischen Lehrerin, die mit Kopftuch unterrichten wollte, und den Urteilen mehrerer Instanzen hat das Bundesverfassungsgericht den Fall nicht zur Entscheidung angenommen. Das Gesetz muss nun neu geregelt werden. Aber
Der Beitrag Freigeist (61) • Pro und Contra Berliner Neutralitätsgesetz • Hör-Kolumne von Helmut Fink erschien zuerst auf Kortizes-Podcast.