Es gibt mehrere Kriterien, die darüber entscheiden, ob das “vereinfachte Baugenehmigungsverfahren” oder das große “Baugenehmigungsverfahren” durchgeführt werden muss.
“Vereinfacht” heißt aber nicht, dass es nur Vorteile gibt, sondern nur, dass die Behörde ein reduziertes Prüfprogramm durchführt. Für den Rest bleiben der Bauherr und seine Planer verantwortlich! Brandschutz ist da eingeschlossen!!!
???? Reinhören lohnt sich!
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