mit Kristina Hänel, Fachärztin für Allgemeinmedizin
(1:38) (Gesetzliche) Vorgaben | (6:08) Versorgungslage in Deutschland | (8:43) Medikamentöser Abbruch | (11:25) Beratung und Praxismanagement | (16:54) Diagnostik | (18:43) Chirurgischer vs. medikamentöser Abbruch | (21:19) Kontraindikationen für medikamentöse Abruptio | (22:43) Nachuntersuchungen | (26:23) §219a und ethische Fragen
Kristina Hänel führt in ihrer allgemeinmedizinischen Praxis in Gießen Schwangerschaftsabbrüche durch. Nachdem nun das Werbeverbot für Abruptiones, der Paragraph 219a, ersatzlos aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wurde, hat sich in ihrer Praxis einiges vereinfacht – vor allem die Information und Beratung Ihrer Patientinnen läuft nun besser.
Die neue S2k-Leitlinie "Schwangerschaftsabbruch im 1. Trimenon fasst nun die aktuelle Evidenz zu diesem Thema zusammen. Kristina Hänel war hier von Seiten der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin (DEGAM) beteiligt und berichtet im Gespräch, wie sie in ihrer Praxis vorgeht.
Welche gesetzlichen Regularien müssen eingehalten werden? Worauf achtet sie bei der Beratung der Frauen besonders? Und welche Kontraindikationen sprechen gegen einen medikamentösen Abbruch? Ein Gespräch aus medizinischer Perspektive auf ein wichtiges Thema der Frauengesundheit.
ZFA TALKS ist das Podcast-Format der Zeitschrift für Allgemeinmedizin in Kooperation mit Springer Medizin. Themen der Zeitschrift werden informativ und unterhaltsam besprochen, vertieft und auch mal kontrovers diskutiert.
Unsere Kontaktdaten, weitere Informationen und Lektüretipps finden Sie im Podcast-Artikel auf SpringerMedizin.de.