Der Bundesgerichtshof hat die wesentlichen Kriterien skizziert, nach denen ein Hinterbliebenengeld zu bemessen ist – rund 10.000 Euro sollen es sein. Maßgeblich für die Höhe sind im Wesentlichen die Intensität und Dauer des erlittenen seelischen Leids sowie der Grad des Verschuldens des Schädigers. Wie nah sich der Verstorbene und die Hinterbliebenen standen, ist dabei entscheidend. […]