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Holger ruft an ... wegen Till Lindemann


An welche Regeln muss sich Verdachtsberichterstattung halten?

Schwere Vorwürfe gegen Till Lindemann: Der Sänger der Band Rammstein soll jungen Frauen gegenüber seine Macht missbraucht und sexuell übergriff gewesen sein. Der Eindruck, dass weibliche Fans systematisch für Sex während und nach Konzerten rekrutiert wurden, verfestigt sich aufgrund zahlreicher sich ähnelnder Berichte von Besucherinnen.

Aber ab welchem Zeitpunkt dürfen Journalist:innen so schwere Anschuldigungen überhaupt veröffentlichten? Was müssen sie dabei beachten? Es gibt ja bisher weder eine Anklage noch einen Gerichtsprozess. Diese Fragen werden – auch in anderen mutmaßlichen #MeToo-Fällen – immer wieder gestellt.

Holger Klein ruft diese Woche bei Lena Kampf an. Sie ist stellvertretende Leitern des Investigativressorts der „Süddeutschen Zeitung“, die am vergangenen Wochenende als erstes ausführlich über den Fall Lindemann berichtet hat. Im Übermedien-Podcast spricht sie über die Regeln der Verdachtsberichterstattug und was die besonderen Hürden bei Recherchen zu #MeToo sind.

Wie ist das SZ-Team bei der Recherche vorgegangen? Warum wurde das angebliche „System Lindemann“ nicht schon früher aufgedeckt, hat der Musikjournalismus versagt? Und auf welche PR-Spins von Rammstein sollten wir jetzt nicht hereinfallen?

Links:

  • Am Ende der Show – "Süddeutsche Zeitung" über die Vorwürfe gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann
  • Wann hören wir endlich auf, Opfern eine Mitschuld zu geben? (Kolumne von Samira El Ouassil)
  • "Was wirklich bei Rammstein-Afterpartys passiert" – Video von Youtuberin Kayla Shyx

  • fyyd: Podcast Search Engine
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     June 9, 2023  22m