Am 8. August 2023 hat das Bundesministerium des Innern einen Referentenentwurf zur Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes vorgelegt. Es geht um drei Themen mit erheblicher Bedeutung für den betrieblichen Datenschutz. Die Datenschutzkonferenz soll institutionalisiert werden und der Regelung zur Videoüberwachung durch private Unternehmen soll die rechtliche Grundlage entzogen werden. Thema ist zudem Auskunftspflicht bei Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Dr. Stefan Brink und Andreas Jaspers nehmen eine erste Einordnung vor.