Truck Talk – der FERNFAHRER-Podcast

Nichts ist naheliegender für uns als einen Podcast anzubieten. Denn unsere Hörer sind den ganzen Tag auf Achse - unterwegs von einem Kunden zum nächsten. Aber auch für Spediteure sind die Inhalte relevant. Der Podcast erscheint mit freundlicher Unterstützung von Mercedes-Benz Trucks. Aktuell dominiert ein Thema die Branche: Das Mobilitätspaket. Der FERNFAHRER-Podcast informiert daher in den nächsten Monaten vor allem zu den Neuerungen bei den Lenk- und wöchentlichen Ruhezeiten in den geänderten Sozialvorschriften für Lkw-Fahrer (und Unternehmer). Götz Bopp, Experte zum Thema Sozialvorschriften der IHK der Region Stuttgart, und Jan Bergrath, langjähriger Fachautor des FERNFAHRER bringen einem heiter informativen Podcast von jeweils 30 Minuten (oder mehr) die wichtigsten Änderungen auf den gesetzlichen Punkt. In bislang geplanten zehn Episoden klären sie über die neuen Regeln und ihre möglichen Fallstricke auf. Zur Zielgruppe gehören in erster Linie die Fahrerinnen und Fahrer, die den Podcast unterwegs im Radio hören können – und so ihren Transportauftrag mit etwas Weiterbildung locker kombinieren können. Alle zwei Wochen neu.

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episode 16: Tacho-Stunde #6


Schwieriger Anlauf mit dem G2V2-Tacho

Nach gut einem Jahr Pause war es praktisch ein Elfmeter, die ausstehende sechste Folge der Tachostunde genau auf den 21. August 2023 zu legen. Denn seit diesem Tag müssen alle erstmalig zugelassenen Lkw über 3.5 t mit dem digitalen Tacho der zweiten Version ausgestattet sein. Doch dann hatte sich im Rahmen einer Umfrage unter den acht Herstellern der schweren Lkw herausgestellt, dass Stoneridge seine Zulassung viel zu spät bekommen würde. Faktisch haben die Schweden ihren SE5000 Smart 2 erst Ende letzte Woche offiziell vorgestellt. Und noch am Montag hatte die IRU, der Weltverband der Straßentransporteure, in einer Pressemeldung deshalb davon gesprochen, dass in Europa bis zu 40.000 neue Tachografen fehlen würden, weshalb die EU-Kommission eine Fristverlängerung einzuräumen habe. Doch diese hat allem Anschein nach bereits abgelehnt. Es gibt allenfalls nationale Sonderwege, die auf rein national eingesetzte Fahrzeuge abzielen. Mangels einer rechtlichen Grundlage trägt das Unternehmen, das Fahrzeuge mit dem „falschen“ Fahrtenschreiber einsetzt jedoch ein nicht geringes Haftungsrisiko und muss im Zweifel mit einem vierstelligen Bußgeld rechnen. Der Fahrer, der mit einem nicht geeigneten Tacho unterwegs ist, bleibt dabei allerdings außen vor. Automatische Erfassung des Grenzübertritts So sprach gleich zu Beginn der Tachostunde Ralf Dohmen, Leiter der Kundenbetreuung bei Continental davon, dass der DTCO 4.1 seit Anfang Juni in Sonderschichten produziert wird, um nicht nur den eigenen Lieferverpflichtungen nachzukommen, sondern, wo möglich, die neu aufgetretenen Lücken auf Wunsch der Kunden bei den Erstausrüstern zu füllen. Dabei handelt es sich bei den derzeit verbauten Geräten offiziell um „Übergangsfahrtenschreiber“, solange sich der OSNMA-Dienst (Open Service Navigation Message Authentication) des Galileo-Sattelitensystems noch in der Testphase befindet. Hier konnte der Lkw-Fahrer Jörg Blommel von der Spedition Resing aus Gescher insofern beruhigen, dass eine der entscheidenden Features des DTCO 4.1, die automatische Erfassung des Grenzübertritts, auch beim Übergangsfahrtenschreiber einwandfrei funktioniert. Blommel ist europaweit wahrscheinlich der einzige Fahrer, dessen älterer Actros bereits jetzt mit dem neuen Fahrtenschreiber ausgerüstet ist, obwohl die Umrüstfrist erst am 31.12.2024 endet. Allerdings, so stellte er fest, können die Generation 1-Fahrerkarten, die bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiter benutzt werden dürfen, viele Daten, die der DTCO 4.1 erzeugt, nicht speichern. Stattdessen werden die Daten dann im Massenspeicher des Gerätes hinterlegt und können z. B. über einen Ausdruck sichtbar gemacht werden. Der gläserne Fahrer – oder der Verlust der Freiheit? In einer entspannten Talkrunde kam neben den zahlreichen zu beachtenden Fristen für die Unternehmer und den rechtlichen Grundlagen aus den Richtlinien und Verordnungen des EU-Mobilitätspakets I, vor allem zur Entsendung der Fahrer und den Kabotageregeln, für deren Kontrolle der G2V2-Tacho ein weiterer Mosaikstein ist, natürlich die Frage nach dem gläsernen Fahrer auf, da nun die Kontrolleure etwa des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) bereits im Vorbeifahren per DSRC (Dedicated Short Range Communication) Informationen zu den Lenkzeiten einsehen können. Dass mit den neuen Geräten die aktuelle Lenkzeit und auch die Werte der Tages- und Wochenlenkzeiten in den letzten 14 Tagen für die Kontrolleure einsehbar sind, obwohl gar keine tatsächliche Kontrolle durchgeführt wird, hatten im Vorfeld viele Fahrer in den sozialen Medien beklagt und den Verlust der letzten Freiheit, die man als Lkw-Fahrer heute noch haben könne, bedauert.

Weitere Information finden Sie hier: https://www.eurotransport.de/artikel/digitaler-tachograph-2-0-intelligenter-tacho-fuers-lkw-fahrerhaus-11228343.html https://www.eurotransport.de/artikel/stoneridge-digitacho-spaete-zulassung-fuer-den-g2v2-tacho-11229127.html


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 August 23, 2023  1h9m