Hilfreiche Neuerungen
Im April 2023 sind die neuen Rahmenverträge in Kraft getreten, auf die sich die Physio- und Ergotherapieverbände jeweils mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) geeinigt haben. Zwar können die Durchgangsärztinnen und -ärzte die alten Verordnungsformulare noch bis Ende des Jahres nutzen, aber es lohnt sich, die neuen Vordrucke zu verwenden, meint die buchner Referentin und Podologin Laura Wude. Denn sie enthalten Neuerungen, die lästige Bürokratie abschaffen. Die Neuerungen betreffen beispielsweise den „Behandlungsbeginn“, die „Therapieunterbrechung“ und „Langzeitverordnungen“. Svenja Braasch, buchner Referentin und Physiotherapeutin, hat mit Laura darüber gesprochen, warum die neuen BG-Verordnungsformulare so praktisch sind.