Betriebsrenten sind alle drei Jahre anzupassen. Was aber geschieht, wenn der ehemalige Arbeitgeber das unterlässt? Dann bleibt dem Betriebsrentner oft nur noch die Klage, um sich sein Recht zu verschaffen. Die Rentenhöhe ist ohnehin einer der häufigsten Gründe für gerichtliche Auseinandersetzungen zur betrieblichen Altersversorgung. Aber auch eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung, mangelhafte Aufklärung oder Änderungen von Versorgungszusagen nach Unternehmensfusionen können Arbeitnehmer und Betriebsrenter vor Gericht führen. Die Chancen, dass sie dort Recht bekommen, stehen nach Erfahrung von Rechtsanwalt Dr. Sven Jürgens gut. Gerade die Anpassung der Renten an die Inflation, die derzeit hochaktuell ist, sei ein klarer Fall.